gemäß § 42 PBefG, gültig ab 01.10.2024
Die Bestimmungen gelten für den BürgerBus in der Stadt Bad Bevensen. Es gelten die Fahrpreise entsprechend der Fahrpreistafel.
Zur Fahrpreistafel →Auf den Linien des BürgerBus Bad Bevensen e.V. werden unterschiedliche Fahrkarten ausgegeben bzw. anerkannt.
Berechtigen bei sofortigem Fahrtantritt zu einmaliger Fahrt auf der gelösten Strecke ohne Fahrtunterbrechung.
Für 2 Erwachsene und 2 Kinder. Berechtigen bei sofortigem Fahrtantritt zu einmaliger Fahrt auf der gelösten Strecke ohne Fahrtunterbrechung.
Berechtigen bei sofortigem Fahrtantritt zu einmaliger Fahrt auf der gelösten Strecke ohne Fahrtunterbrechung. Sie werden für die Rückfahrt am gleichen Tag anerkannt.
Für 2 Erwachsene und 2 Kinder. Berechtigen bei sofortigem Fahrtantritt zu einmaliger Fahrt auf der gelösten Strecke ohne Fahrtunterbrechung. Sie werden für die Rückfahrt am gleichen Tag anerkannt.
Für Kinder von 4–12 Jahren. Berechtigen bei sofortigem Fahrtantritt zu einmaliger Fahrt auf der gelösten Strecke ohne Fahrtunterbrechung.
Für Kinder von 4–12 Jahren. Berechtigen bei sofortigem Fahrtantritt zu einmaliger Fahrt auf der gelösten Strecke ohne Fahrtunterbrechung. Sie werden für die Rückfahrt am gleichen Tag anerkannt.
Das Deutschlandticket wird im Gültigkeitsbereich des BürgerBus Bad Bevensen e.V. anerkannt. Es gelten die aktuellen Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets.
Das Deutschlandticket kann im Landkreis Uelzen erworben werden über:
Die BahnCard 100 gilt als Deutschlandticket und berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung.
Die Fahrpreise werden auf der Fahrpreistafel BürgerBus Bad Bevensen e.V. festgelegt und im Bus ausgehängt.
Schwerbehinderte mit gültigem Schwerbehindertenausweis nach dem SchwbG werden unentgeltlich befördert.
Voraussetzung: Der Ausweis hat einen halbseitigen orangefarbigen Flächenaufdruck und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Begleitpersonen (wenn im Ausweis vermerkt) werden ebenfalls unentgeltlich befördert.
Kinder unter 4 Jahren in Begleitung eines Fahrgastes im mindestens schulpflichtigen Alter werden unentgeltlich befördert.
Kinder ab 4 Jahren und unter 12 Jahren erhalten ein Kinderticket. Auf Verlangen muss ein Altersnachweis vorgelegt werden.
Kostenlos werden befördert: