Tarifbestimmungen

gemäß § 42 PBefG, gültig ab 01.10.2024

1 Geltungsbereich

Die Bestimmungen gelten für den BürgerBus in der Stadt Bad Bevensen. Es gelten die Fahrpreise entsprechend der Fahrpreistafel.

Zur Fahrpreistafel →
2 Fahrausweise

Auf den Linien des BürgerBus Bad Bevensen e.V. werden unterschiedliche Fahrkarten ausgegeben bzw. anerkannt.

2.1 Einzelfahrausweise

Berechtigen bei sofortigem Fahrtantritt zu einmaliger Fahrt auf der gelösten Strecke ohne Fahrtunterbrechung.

2.2 Familienfahrkarten

Für 2 Erwachsene und 2 Kinder. Berechtigen bei sofortigem Fahrtantritt zu einmaliger Fahrt auf der gelösten Strecke ohne Fahrtunterbrechung.

2.3 Hin- und Rückfahrkarten (Erwachsene)

Berechtigen bei sofortigem Fahrtantritt zu einmaliger Fahrt auf der gelösten Strecke ohne Fahrtunterbrechung. Sie werden für die Rückfahrt am gleichen Tag anerkannt.

2.4 Hin- und Rückfahrkarten (Familien)

Für 2 Erwachsene und 2 Kinder. Berechtigen bei sofortigem Fahrtantritt zu einmaliger Fahrt auf der gelösten Strecke ohne Fahrtunterbrechung. Sie werden für die Rückfahrt am gleichen Tag anerkannt.

2.5 Kindertickets (Einzelfahrt)

Für Kinder von 4–12 Jahren. Berechtigen bei sofortigem Fahrtantritt zu einmaliger Fahrt auf der gelösten Strecke ohne Fahrtunterbrechung.

2.6 Kindertickets (Hin- und Rückfahrt)

Für Kinder von 4–12 Jahren. Berechtigen bei sofortigem Fahrtantritt zu einmaliger Fahrt auf der gelösten Strecke ohne Fahrtunterbrechung. Sie werden für die Rückfahrt am gleichen Tag anerkannt.

2.7 Deutschlandticket

Das Deutschlandticket wird im Gültigkeitsbereich des BürgerBus Bad Bevensen e.V. anerkannt. Es gelten die aktuellen Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets.

Das Deutschlandticket kann im Landkreis Uelzen erworben werden über:

  • Die „Wohin Du Willst"-App (digital)
  • Formular unter www.vnn.de
  • Telefon 040/19449
  • Formular unter hvv.de/de/49euro (Chipkarte)

Die BahnCard 100 gilt als Deutschlandticket und berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung.

3 Fahrpreise
3.1 Festlegung der Fahrpreise

Die Fahrpreise werden auf der Fahrpreistafel BürgerBus Bad Bevensen e.V. festgelegt und im Bus ausgehängt.

3.2 Beförderung von Schwerbehinderten

Schwerbehinderte mit gültigem Schwerbehindertenausweis nach dem SchwbG werden unentgeltlich befördert.

Voraussetzung: Der Ausweis hat einen halbseitigen orangefarbigen Flächenaufdruck und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Begleitpersonen (wenn im Ausweis vermerkt) werden ebenfalls unentgeltlich befördert.

3.3 Ermäßigungen für Kinder

Kinder unter 4 Jahren in Begleitung eines Fahrgastes im mindestens schulpflichtigen Alter werden unentgeltlich befördert.

Kinder ab 4 Jahren und unter 12 Jahren erhalten ein Kinderticket. Auf Verlangen muss ein Altersnachweis vorgelegt werden.

3.4 Unentgeltliche Mitnahme

Kostenlos werden befördert:

  • Kinderwagen
  • Rollstühle
  • Rollatoren
  • Hunde
📋 Beförderungsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen.